UNSER SERVICE
FAQ
Kommunikationshilfen helfen nicht sprechenden oder nur ungenügend sprechenden Menschen jeden Alters – egal welche Grunderkrankung oder Vorgeschichte vorliegt.
Es wird gemeinsam mit behandelndem Fachpersonal (Ergotherapie oder Logopädie) erprobt, welches Kommunikationsgerät die Bedürfnisse des Betroffenen optimal erfüllt. Dabei spielen motorische Fähigkeiten und kognitive Leistungen eine Rolle. Es ist nicht möglich, auf die Entfernung eine Versorgung zu generieren, da der Betroffene selber ausprobieren muss, welches Gerät infrage kommt und welche zusätzlichen Hilfen nötig sind, um es adäquat bedienen zu können.
Das Team von epitech Kommunikationshilfen versorgt altersunabhängig vom Kleinkind- bis hin ins Seniorenalter.
Die Preise der Systeme sind sehr unterschiedlich und hängen von den verschiedenen Inhalten ab.
Da wir ein zertifizierter und präqualifizierter Leistungserbringer der Krankenkassen sind, sind alle unsere Geräte verordnungsfähig. In der Regel werden die Kosten in vollem Umfang von den Krankenkassen übernommen. Auch die Übernahme der Kosten für spezifisches Zubehör, wie Fingerführraster oder Rollstuhlhalterung, und für die Einweisung in das Gerät sind möglich. Im privaten Bereich können auch andere Kostenträger für die Finanzierung von Hilfsmitteln infrage kommen, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft oder die Agentur für Arbeit. Unser Service: Wir klären für Sie nach der unverbindlichen und kostenfreien Beratung durch unsere Fachberater/-innen die mögliche Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Wir helfen und unterstützen bei Ablehnung und in der Kommunikation mit den Krankenkassen.
Selbstverständlich geben wir eine Einweisung vor Ort, damit die Betroffenen das Gerät nutzen können. Darüber hinaus stehen wir auch mit weiterem Service per Mail oder mittels telefonischer Beratung zu unseren Geschäftszeiten zur Verfügung.
Tritt ein Fehler auf, melden sich in der Regel die Bezugspersonen telefonisch bei uns. Häufig können wir schon über unsere technische Abteilung Abhilfe schaffen. Wir nutzen zusätzlich die modernen Funktionen, wie Teamviewer, um Fehler auf die Entfernung zu beheben. In Ausnahmefällen muss das Gerät zur technischen Überprüfung zu uns geschickt werden, damit der Fehler behoben werden kann.
Epi-Care®
Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke können Versicherten mit epileptischen Anfällen zur häuslichen Überwachung zur Verfügung gestellt werden, damit die Wirksamkeit einer medikamentösen Therapie überprüft und die Medikation ggf. angepasst werden kann. Eine entsprechend eingewiesene Betreuungsperson muss zur Verfügung stehen.
In den Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird hierzu keine Aussage getroffen. Dies lässt darauf schließen, dass bei der Festlegung gegenwärtig war, dass eine anfallsbetroffene Epilepsie im Regelfall keine befristete Erkrankung darstellt, sondern einer dauerhaften Medikation und Betreuung bedarf. Auch bezieht sich die Überprüfung der Wirksamkeit einer medikamentösen Therapie nicht auf einen befristeten Zeitraum, sondern ist über die gesamte Dauer der notwendigen Medikation vorzunehmen, dies bezieht sich insbesondere auf die Schlafperioden und muss zwei Anforderungen genügen: a) technisch zuverlässig, lückenlos und Ereignis-Dokumentation, b) Gewährleistung der für das betreuende Umfeld (Familie, Betreuer) erforderlichen Nachtruhe.
In den für die Vorgaben zur Hilfsmittelausstattung relevanten Ausführungen wird an keiner Stelle auf die Häufigkeit eingegangen. Dies würde auch dem Grundsatz der Krankenversicherung „Vorsorge statt Therapie“ widersprechen. ImFalle der Diagnose „Epilepsie“ muss gewährleistet sein, dass keine generalisierten tonisch-klonischenGrand-Mal-Anfälle unbemerkt auftreten, damit vermeidbare Schädigungen der Gesundheit des Betroffenen ausgeschlossen werden können.
Gelegentlich wird im Zusammenhang mit einer Heimunterbringung das Argument vorgetragen, dass dieHilfsmittelausstattung in den Aufgabenbereich des Heimträgers fällt. Dies ist so nicht richtig. Das in der Kommentierung zum Hilfsmittelverzeichnis angesprochene „zu Hause“ bezieht sich auf den Lebensmittelpunkt des Versicherten und ist in diesem Fall ein Heim. Auch steht eine Kostenübernahme nicht imWiderspruch des Abgrenzungskataloges vom ?????? 26. März 2007 ??????
Anfall-Überwachungsgeräte messen die durch Krampfanfälle ausgelösten Bewegungen und alarmieren eineBetreuungsperson. Dazu setzt ein Messfühler die mechanischen Bewegungen in ein elektrisches Signal um und leitet sie zur Elektronikeinheit, dem Hauptgerät. Hier werden die ankommenden Signale nach Amplitude, Frequenz undDauer analysiert. Wenn bestimmte Signalmuster auftreten und dabei einstellbare Grenzwerte – z. B. der Stärke und derDauer – überschritten werden, wird ein Alarm ausgelöst (z. B. über eine Klingel im Schlafzimmer einerBetreuungsperson). Die Geräte sind für den Wiedereinsatz geeignet.
An dieser Stelle verweisen wir auf Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Hilfsmittelbeschaffung; bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt! Ein Epi-Care® wird nach Übersendung der ärztlichen Verordnung und Kostenzusage des Kostenträgers durch uns geliefert. Um die Qualität von Anlieferung, Installation und persönlicher Einweisung sicherzustellen, liefern wir ein Epi-Care® nicht über Apotheken oder den Medizinischen Fachhandel, sondern nur direkt. Sie senden uns die ärztlicheVerordnung, wir klären dann mit Ihnen die örtlichen Verhältnisse zur Festlegung der Übertragungskomponente, erstellenden Kostenvoranschlag für den Kostenträger. Nach Erhalt der Kostenzusage stimmen wir mit Ihnen den Liefertermin ab.Dies geschieht zeitnah und bundesweit.
Ein Epi-Care® ist ein flexibles System, das stets individuell angepasst ausgeliefert und installiert wird. Auch dieAusstattung, wie Alarmweiterleitung oder Anschluss an weitere, drahtlose Systeme kann sich im Preis auswirken. Bitte kontaktieren Sie uns!
Ja, ein Epi-Care® ist verordnungsfähig, die Kosten werden von den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ggf. abzüglich des Eigenanteils von 10,00 € übernommen.
Häufig wird die Ansicht vertreten, dies sei eine ausreichende Möglichkeit, kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen.Abgesehen davon, dass insbesondere bei älteren Anfallskranken die Frage der Wahrung der Intimsphäre nichtunumstritten ist, kann diese Form keine zuverlässige Überwachung sicherstellen. So kann es vorkommen, dass epileptische Anfälle nur geringe akustische Wirkung zeigen, also über normale Schlafgeräusche nicht hinausreichen, und ein Babyfon zur Übertragung erst gar nicht angeregt wird. Darüber hinaus gilt bei Schnarchern (und deren gibt es viele!): Ein Babyfon wird von vornherein nutzlos sein, da die Ansprechschwelle des Gerätes so hoch angesetzt werden müsste, dass epileptische Anfälle wahrscheinlich nicht übertragen würden (es sei denn, die Überwachungsperson würde ununterbrochen mit übertragenen Schlafgeräuschen konfrontiert). Unbestritten dürfte allerdings sein: „Wer aufpasst, kann nicht schlafen; wer schläft, kann nicht aufpassen“. Das Recht der Bezugsperson auf Nachtruhe würde vorsätzlich missachtet.
Epi-Care® 3000
Häufig wird eine mögliche Elektrosmogbelastung als Problem angesehen. Da jedoch zwischenzeitlich die gesetzlichenBestimmungen so klar und streng definiert sind, können, insbesondere im Bereich der Medizinprodukte – und ein solches ist Epi-Care® –, diese Bedenken als unbegründet angesehen werden. Zur Erlangung der Hilfsmittelnummer(Epi-Care-Hilfsmittel-Pos.-Nr.: 21.46.01.0002) sind umfangreiche Nachweise auch in Bezug auf „elektromagnetischeVerträglichkeit“ (EMV) zu erbringen. Dabei liegt Epi-Care® im unteren Drittel der zulässigen Grenzwerte. Wichtig dabei ist zu wissen, dass der Sensor, der sich am nächsten zum Körper befindet, spannungsfrei ist. Ausgewertet wird dieSpannung, die durch die Bewegung des Körpers im Sensor erzeugt wird. Gute, leicht verständliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrosmog.
Um Stürze zu vermeiden, haben wir die Matratze auf den Fußboden gelegt. Kann dann ein Epi-Care® noch dieKörperbewegungen feststellen? Grundsätzlich, Ja. Üblicherweise wird der Sensor des Epi-Care® in der Sensorhalterung unterhalb der Matratze platziert. Das sollte auch jetzt geschehen und über die Empfindlichkeits-Anpassung ein Ausgleich erfolgen. Bei resonanzfreien Fußböden (z. B.Steinplatten) kann die Anpassung nicht ausreichend sein. Dann bitte den Sensor in der Halterung seitlich an derMatratze positionieren. Wichtig, die Empfindlichkeitseinstellung angleichen, wahrscheinlich Einstellung zwischen „6″ und „8″ wählen.
Als bekannt kann vorausgesetzt werden, dass dieses Gerät ausschließlich im Bett entstehende Bewegungen erfasst und auswertet. Dabei finden sämtliche Bewegungen Berücksichtigung, gleichgültig, ob diese durch das Aufsuchen oderVerlassen des Bettes, durch Schlafbewegungen oder klonische Krämpfe verursacht werden. Ferner spielt weniger dasGewicht des Probanden eine besondere Rolle, sondern eher die Struktur der Matratze. Ist diese von harterBeschaffenheit, so erfolgt eine wesentlich bessere Weiterleitung als bei einer weichen und vielleicht auch noch sehr dicken Matratze, die Anpassung wird durch die Empfindlichkeitseinstellung vorgenommen. Der Sensor, der sich an derMatratze befindet, setzt die Bewegungen in ein verwertbares elektrisches Signal um, aus dem Intensität und Rhythmusabgeleitet werden. Die Auswertung erfolgt in der Basiseinheit, die über ein Kabel mit dem Sensor verbunden ist. Nach der erfolgter Einstellung des Gerätes auf die standörtliche Umgebung (Matratze, Bettgestell, Gewicht) ist ein Epi-Care® funktionsbereit und kann nach individuell definierten Parametern verlässlich unterscheiden zwischennormalen Bewegungen wie Zubettgehen, Aufstehen oder Schlafbewegungen und solchen, die auf einen Anfall hinweisen.
Ja. Es können bis zu 99 Ereignisse, die wir als Mitteilungen bezeichnen, gespeichert werden. Wir empfehlen jedoch, diese täglich – so welche vorhanden sind – auszulesen und in die mitgelieferten Anfallskalender einzutragen.Anschließend sollten die Mitteilungen im Gerät gelöscht werden; so erhalten Sie stets die optimale Übersicht. Wer jedoch den Löschvorgang nicht vornehmen will, verliert keine aktuellen Daten, da erst ab der 100. Mitteilung die älteste Mitteilung aus dem Speicher „geschoben“ wird.
Es erscheint uns wichtig, zu diesem Punkt etwas näher Stellung zu nehmen. Hier ist wieder die Hilfsmittelnummer anzuführen. Um diese zu erlangen, ist u. a. ein „Gebrauchstauglichkeitsnachweis“ zu erbringen. Naturgemäß setzt dieser eine umfangreiche Erprobung in der Praxis voraus. Diese wurde für Epi-Care® sowohl in Kliniken (Anfallsambulanzen), Einrichtungen (Wohnheimen) als auch im häuslichen Umfeld vorgenommen. Der künftigeAnwender kann also sicher sein, dass er nichts Nebulöses, Praxisfremdes „einkauft“. (Wobei festgehalten werden muss, dass der Käufer im Regelfalle der gesetzliche Kostenträger ist, also die Krankenkasse [GKV]; diese stellt demAnwender ein Hilfsmittel, in diesem Falle ein Epi-Care®, zur Verfügung.) Das System „Hilfsmittelnummer“ dient eben gerade dieser Sicherheit, dem Nutzen in der Praxis. Das Produkt hat die erforderlichen Testreihen bereits durchlaufen und seine Wirksamkeit unter realen Bedingungen unter Beweis gestellt, weswegen es seine Hilfsmittelnummer erhalten hat. Eine Probeüberlassung könnte außerdem die weiter oben dargestellte Einweisung durch einen Mitarbeiter, der Ihnen mit seiner Erfahrung zur Verfügung steht, nicht enthalten, Ihre Fragen würden nicht beantwortet, persönliche, individuelle Lösungen wären nicht realisierbar. Hier gelangen wir an einen Punkt, an dem wir unsachgemäßeAnwendung und damit die Möglichkeit eines unzutreffenden Resultates nicht ausschließen können. Die Probefahrt mit einem Auto setzt den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis voraus; an welche Voraussetzungen sollten wir eineProbeüberlassung eines Epi-Care® knüpfen? Durch unsere Erfahrung und die technische Zuverlässigkeit eines Epi-Care® können Sie von einer problemlosenAbwicklung zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausgehen. Telefonische Rückfragen zu aufgetretenen Problemen erhalten wir äußerst selten, sehr häufig jedoch positive Mitteilungen zur Nützlichkeit eines Epi-Care®, die sich in erster Liniedadurch auszeichnen, dass dem betreuenden Umfeld – insbesondere den Eltern – eine geregelte Nachtruhe wieder zuteil wird. Wir bitten also um Verständnis, dass aus den oben aufgeführten, u. E. nachvollziehbaren Gründen eineProbeüberlassung nicht möglich ist.
Durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das Epilepsie-Überwachungsgerät Epi-Care® als Hilfsmittel anerkannt und damit verordnungsfähig. Die Kosten werden also in der Regel komplett von der Krankenkasse übernommen. Die Verordnung kann durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn es sich um einenFacharzt für Epilepsie oder Neurologie handelt. Eine befürwortende Stellungnahme des verordnenden Arztes wird empfohlen, ist jedoch nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Sollten Sie eine solche Verordnung/Rezept bereits vorliegen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 05221/694730um die Einzelheiten der Beantragung (Alarmweiterleitung etc.) zu besprechen und in einem ausführlichen Beratungsgespräch genauestens Ihre Bedürfnisse bezüglich der Epilepsie-Überwachung zu erörtern. So wissen wir genau, wie wir denKostenvoranschlag – den wir im Anschluss Ihrer Krankenkasse übermitteln – erstellen, um die für Sie maßgeschneiderteLösung zu beantragen. Die Verordnung benötigen wir im Original, um sie gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse für Sie einzureichen. Wir werden Sie deshalb bitten, uns die Verordnung zuzusenden. Nach Erhalt der Kostenzusage setzen wir uns dann wieder mit Ihnen in Verbindung, um die Auslieferung zu vereinbaren.
Ja. Diese wurde 2001 erteilt. Sie lautet aktuell: Hilfsmittel-Pos.-Nr.: 21.46.01.0002. Die Erteilung war an Prüfkriterien gebunden und setzte den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit voraus.
Es erfolgt eine Alarmierung über die verwendete Alarmweiterleitung, im Regelfall wird dies der Pieper sein.
Hauptsächlich wird in der häuslichen Anwendung ein Pieper-System eingesetzt. Das Signal kann entweder auf Ton oder Vibrationen eingestellt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Weiterleitung über das Telefonnetz oder der Einbindung in bestehende Haussysteme (Schwesternruf, Hausnotruf).
Die Reichweite des Piepers beträgt in Wohngebäuden ca. 150 m und ist somit ausreichend, den Aufenthalt der Bezugsperson z. B. im Garten zu ermöglichen.
Die Auskunft der Lufthansa hierzu: Geräte ohne Akku-Betrieb können grundsätzlich mitgeführt werden, es ist jedoch ratsam, bereits bei der Buchung darauf hinzuweisen. Es erfolgt dann ein entsprechender Vermerk im Flugticket, um etwaige Diskussionen zu vermeiden.
Epi-Care® free
Der Akku hält in den ersten zwei Jahren mindestens 24 Stunden und sollte somit einmal täglich ca. 30-60 Minuten geladen werden. Um einen neuen Akku zu beziehen kontaktieren Sie bitte die Vertriebspartner epitech GmbH oder den Hersteller Danish Care.
Die Armbandsensoren die mit der Seriennummer 20xxx starten sind nach IP32 (Klassifizierung der Dichte) geschützt gegen Eindringen von Gegenständen über 2,5 mm und Spritzwasser geschützt, aber nicht wasserdicht. Bitte tragen Sieden Sensor nicht, wenn Sie schwimmen, baden oder duschen gehen. Die Armbandsensoren die mit der Seriennummer 21xxx starten sind nach IP35 (Klassifizierung der Dichte) geschützt gegen Eindringen von Gegenständen über 2,5 mm und geschützt gegen einen 6,3 mm Wasserstrahl für 3 Minuten bei12,5 LPM bei 30 kPa in einer Entfernung von 3 Metern. Das bedeutet, Sie können mit diesen Sensoren zwar duschen,Ihn jedoch NICHT UNTER Wasser benutzen (schwimmen, baden).
Der Radius der Reichweite des Sensorarmbands zur Basisstation beträgt ca. 25-30 Meter abhängig von den baulichen Begebenheiten. Das System kann jedoch um sogenannte „Repeater“ erweitert werden, die die Reichweite des Sensorarmbands erhöhen können. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der Firma epitech GmbH.
In einer prospektiven Multi-Center-Studie konnte nachgewiesen werden, dass GTKA’s (generalisierte tonisch-klonische Anfälle) zu 90 % von einem Epi-Care® mobile korrekt erkannt werden. Die vollständige Online-Version der Studie findenSie unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf
In einer prospektiven Multi-Center-Studie wurde eine geringe Fehlalarmquote von 0,02/Tag nachgewiesen. Die häufigsten Ursachen eines Fehlalarms sind Bewegungen, die vom Algorithmus des Sensors fehlinterpretiert werden können – dazu gehören zum Beispiel folgende Alltagssituationen, die einem GTKA vom Bewegungsablauf ähneln können:
Zähneputzen (manuell oder elektrisch) mit dem gleichen Arm an dem der Sensor getragen wird Handrührgerät oder Mixer benutzen Musikinstrumente spielen (Schlagzeug, Gitarre, etc.
Die vollständige Online-Version der Studie finden Sie unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf
Hierfür gibt es mehrere Gründe. In unseren Studien wurden keine Probanden <12 Jahre mit einbezogen, somit gibt es keine empirisch belegten Daten, ob das System so zuverlässig funktioniert wie bei Patienten >10 Jahre. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die Muskulatur bei jüngeren Kindern nicht ausgereift genug ist, um eine Anfallsbewegung zu generieren, die vom Algorithmus des dreidimensionalen Beschleunigungssensors zuverlässig erkannt wird. Im Gegensatz dazu, wird durch abweichende Motorik und Spielbewegungen der Algorithmus desBeschleunigungssensors dazu veranlasst, einen Alarm auszulösen der nicht durch eine Anfalls- sondern eineSpielbewegung generiert wurde. So steigt die positiv-Fehlalarmquote in eine nicht tolerierbare Höhe.
Ja, Sie finden den vollständigen veröffentlichten Artikel der prospektiven Multi-Center-Studie als Online-Version hier:http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf
Das Sensorarmband blinkt entweder, während dieses geladen wird (gelb), sich außerhalb der Reichweite derBasisstation befindet (gelb), die Basisstation abgeschaltet ist (gelb), oder der Sensor eine potentielle Anfallsbewegung erkannt hat (rot).
Epi-Care® mobile
Nein, die mobile Einheit (Smartphone) ist im Lieferumfang enthalten.
Unsere Empfehlung lautet hier eindeutig: Benutzen Sie die mobile Einheit (Smartphone) die sich im Lieferumfang befindet zur Überwachung und zur Alarmweiterleitung, installieren Sie keine zusätzlichen Apps und nutzen Sie Ihr privates Smartphone für alle anderen Belange. Theoretisch besteht die Möglichkeit die App auf Ihrem eigenen Smartphone zu installieren, wenn dieses mit einem Betriebssystem höher als Android 5.0 ausgestattet ist, wir können jedoch keine Verantwortung für die einwandfreie Funktion übernehmen, da wir nicht wissen, welche/ob andere Apps, die auf Ihrem System installiert sind, die Funktion des Epi-Care® mobile beeinträchtigen können.
Ja, denn die Kosten für die benötigte SIM-Karte werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Bitte beachten Sie beim Kauf einer SIM-Karte, dass der von Ihnen gewählte Netzbetreiber eine möglichst guteNetzabdeckung an Ihrem Wohnort bietet, sodass Sie mit dem Epi-Care® mobile möglichst guten Empfang haben. Mit der SIM-Karte muss die Möglichkeit gegeben sein, Anrufe und SMS versenden zu können. Eine Datenoption ist nicht unbedingt erforderlich, da die GPS-Lokalisierung über das GSM-(Telefon-) Netz funktioniert. Zum Einrichten zusätzlicher „Standorte“, für die Sie abweichende Telefonnummern hinzufügen können, benötigen Sie in dem Moment in dem Sie die Standorte festlegen eine Internetverbindung, da die Auswahl über Google-Maps erfolgt. Hierzu könnenSie sich mit der mobilen Einheit jedoch auch kurz in ein WLAN begeben. Falls Sie sich nicht für einen Vertrag, sondern für eine sogenannte Prepaid-Lösung entscheiden: Achten Sie darauf, dass Sie eine Lösung finden, bei der sichergestellt ist, dass im Falle eines kompletten Aufbrauchendes Guthabens eine automatische Wiederaufladung durch zum Beispiel einen Bankeinzug oder ähnliches erfolgen kann. So ist sichergestellt, dass das Guthaben der Karte nicht unbemerkt aufgebraucht ist, ohne dass Sie eineBenachrichtigung erhalten, und somit nicht Gefahr laufen, dass keine Alarm-Benachrichtigung mehr im Ernstfall erfolgen kann. Versichern Sie sich zusätzlich, dass die Prepaid-Karte nicht nach einer bestimmten Zeit automatisch vomVertragspartner deaktiviert werden kann, ohne dass Sie darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Im Moment befindet sich die mobile Einheit des Epi-Care® mobile nicht in einem gesperrten Zustand, sodass rein theoretisch auch andere herkömmliche Funktionen eines Smartphones genutzt werden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass sie abgehende oder ankommende Gespräche nur dann führen, wenn Sie in Gesellschaft oder unter Beobachtung sind, da in diesem Fall kein weiteres Gespräch zur Alarmierung aufgebaut werden kann, sollte das Sensorarmband eine Anfallsbewegung erkennen.
Der Akku hält in den ersten zwei Jahren mindestens 24 Stunden und sollte somit einmal täglich ca. 30-60 Minuten geladen werden. Um einen neuen Akku zu beziehen kontaktieren Sie bitte die Vertriebspartner epitech GmbH oder den Hersteller Danish Care.
Die Armbandsensoren die mit der Seriennummer 15xxx starten sind nach IP32 (Klassifizierung der Dichte) geschützt gegen Eindringen von Gegenständen über 2,5 mm und Spritzwassergeschützt, aber nicht wasserdicht. Bitte tragen Sieden Sensor nicht, wenn Sie schwimmen, baden oder duschen gehen. Die Armbandsensoren die mit der Seriennummer 16xxx starten sind nach IP35 (Klassifizierung der Dichte) geschützt gegen Eindringen von Gegenständen über 2,5 mm und geschützt gegen einen 6,3 mm Wasserstrahl für 3 Minuten bei12,5 LPM bei 30 kPa in einer Entfernung von 3 Metern. Das bedeutet, Sie können mit diesen Sensoren zwar duschen,Ihn jedoch NICHT UNTER Wasser benutzen (schwimmen, baden).
Da der Sensor und das Smartphone über Bluetooth 4.1 kommunizieren, sollten sich die beiden Komponenten imIdealfall nicht weiter als 5-8 Meter voneinander entfernen. Im Einzelfall sind jedoch auch Reichweiten von mehr als 10Metern möglich. Vor allem bei der nächtlichen Überwachung empfiehlt es sich, das Smartphone in unmittelbarer Nähe(z. B. Nachttisch) des Sensors aufzubewahren, da die Sendeleistung beeinträchtigt werden kann, sollte dieser sich unter dem Arm/unter der Bettdecke/Kopfkissen befinden.
In einer prospektiven Multi-Center-Studie konnte nachgewiesen werden, dass GTKA’s (generalisierte tonisch-klonischeAnfälle) zu 90 % vom Epi-Care® mobile korrekt erkannt werden. Die vollständige Online-Version der Studie finden Sie unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf
In einer prospektiven Multi-Center-Studie wurde eine geringe Fehlalarmquote von 0,02/Tag nachgewiesen. Die häufigsten Ursachen eines Fehlalarms sind Bewegungen, die vom Algorithmus des Sensors fehlinterpretiert werden können – dazu gehören zum Beispiel folgende Alltagsituationen die einem GTKA vom Bewegungsablauf ähneln können:
Zähneputzen (manuell oder elektrisch) mit dem gleichen Arm an dem der Sensor getragen wird Handrührgerät oder Mixer benutzen mit dem Fahrrad oder in einem KFZ über Kopfsteinpflaster fahren Musikinstrumente spielen (Schlagzeug, Gitarre, etc.)
Die vollständige Online-Version der Studie finden Sie unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf
Hierfür gibt es mehrere Gründe. In unseren Studien wurden keine Probanden <12 Jahre mit einbezogen, somit gibt es keine empirisch belegten Daten, ob das System so zuverlässig funktioniert wie bei Patienten >10 Jahre. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die Muskulatur bei jüngeren Kindern nicht ausgereift genug ist, um eine Anfallsbewegung zu generieren, die vom Algorithmus des dreidimensionalen Beschleunigungssensors zuverlässig erkannt wird. Im Gegensatz dazu, wird durch abweichende Motorik und Spielbewegungen der Algorithmus desBeschleunigungssensors dazu veranlasst, einen Alarm auszulösen der nicht durch eine Anfalls- sondern eineSpielbewegung generiert wurde. So steigt die positiv-Fehlalarmquote in eine nicht tolerierbare Höhe.
Ja, Sie finden den vollständigen veröffentlichten Artikel der prospektiven Multi-Center-Studie als Online-Version hier:http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf
UNSER SERVICE
Begriffserklärungen
A-Z
Wer sich mit der Welt der Epilepsie-Überwachung und Kommunikationshilfen auseinandersetzt, der wird mit Begriffen konfrontiert, die nicht immer selbsterklärend sind. Wir wollen mit diesen Begriffserklärungen unterstützen, damit Sie sich besser zurechtzufinden.
A
ALS – Die ALS oder amyotrophe Lateralsklerose ist eine chronische, unheilbare Erkrankung, bei der es im Verlauf zu Muskelschwund und Lähmungen am gesamten Skelettsystem kommt.
Anarthrie – [Durch Störung im Zentralnervensystem verursachtes] Unvermögen, Wörter oder Einzellaute trotz Funktionstüchtigkeit der Sprechorgane richtig zu bilden. Apallisches Syndrom – Siehe Wachkoma.
Aphasie – Verlust des Sprechvermögens oder Sprachverstehens infolge einer Erkrankung des Sprachzentrums im Gehirn.
Apoplex – Ein Apoplex wird umgangssprachlich als Schlaganfall, Hirninfarkt oder Hirnschlag bezeichnet und beschreibt eine plötzliche (schlagartige) auftretende Durchblutungsstörung im Gehirn. Diese führt zu einem Sauerstoffmangel und damit zu einem Gewebeuntergang einer oder mehrerer Gehirnregionen.
Apraxie – Unfähigkeit, richtige Artikulations- und Sprechbewegungen auszuführen (infolge krankhaft geschädigter Nervenbahnen).
Autismus – Entwicklungsstörung, die sich unter anderem in (gravierenden) Schwierigkeiten im Umgang mit Mitmenschen, in der Kommunikation und in sich wiederholenden und stereotypen Verhaltensweisen äußert.
Absence – Kurzfristige, im EEG nachweisbare Bewusstseinsstörung mit nachfolgender Amnesie als Zeichen eines epileptischen Anfalls. Sie ist durch Schlafentzug und Hyperventilation provozierbar. Zu unterscheiden sind typische und atypische Absencen sowie solche mit Myoklonien.
Adhärenz – Akzeptanzverhalten des Patienten oder eines Ratsuchenden gegenüber medizinischen oder psychotherapeutischen Maßnahmen; im engeren Sinn: die korrekte Einnahme verordneter Medikamente, das Befolgen einer Ernährungsumstellung oder die Veränderung des Lebensstils
Amnesie – Quantitative Gedächtnisstörung mit zeitlich oder inhaltlich definierter Erinnerungsbeeinträchtigung aufgrund organischer oder psychogener Ursache.
Anfall, BNS (West-Syndrom) – Blitz-Nick-Salaam-Anfall (veralteter Begriff; heute: West-Syndrom). Epilepsie im Säuglings- und Kleinkindalter mit generalisierten fokalen oder multifokalen Anfällen, den sogenannten infantilen Spasmen. Beginnt im Alter von zwei bis acht Monaten. Krämpfe mit heftigen Muskelzuckungen für Bruchteile von Sekunden. Nicht selten sind Serien mit 20-30 Anfällen hintereinander. Anfälle werden vor allem morgens nach dem Aufwachen beobachtet.
Anfall, dissoziativ – Auf einem emotionalen Konflikt basierender psychogener Anfall.
Anfall, fokal/einfach-fokal – Von einer bestimmten Stelle (Herd) im Gehirn ausgehender Anfall ohne Bewusstseinsverlust. Kann zu örtlich umschriebenen Muskelzuckungen kommen zum Beispiel in einer Gesichtshälfte oder in einer Hand/einem Arm.
Anfall, generalisiert – Primär generalisiert: resultiert aus einer Störung beider Hirnhälften. Das bedeutet, es finden sich keine Hinweise auf eine umschriebene örtliche Störung eines Teils des Gehirns. Sekundär generalisiert: geht dem Anfall eine Aura oder ein fokaler Anfall voraus, so spricht man von einem sekundär generalisierten Anfall oder einem fokal eingeleiteten großen Anfall.
Anfall, Grand mal oder GTKA (generalisiert tonisch-klonischer Anfall) – Großer epileptischer Anfall mit kurzer tonischer und längerer klonischer Komponente die mehrere Minuten dauern kann. Einhergehend mit Bewusstlosigkeit. Nicht zwingend, aber möglich ist die Einleitung durch eine Aura. Postikale Phase (Erholungsphase) im Anschluss (bis zu Stunden andauernder tiefer Schlaf).
Anfall, Impulsiv Petit mal (juvenile myoklonische Epilepsie, Janz Syndrom) – In der Jugend auftretende Epilepsieform. Plötzlich auftretendes Zittern an Schultern und Armen, häufig werden Gegenstände fallen gelassen oder weggeschleudert.
Anfall, komplex-fokal – Fokaler Anfall mit Bewusstseinsveränderungen und bestimmtenAutomatismen (Automatisch ablaufende Bewegungserscheinungen wie Nesteln, Zupfen,Klopfen, Streicheln über ein Kleidungsstück, mechanisches Öffnen und Schließen der Händeund Treten oder Scharren mit den Füßen) Manchmal wird ein komplex fokaler Anfall voneinem einfach fokalen Anfall eingeleitet. Ein komplex fokaler Anfall kann in einengeneralisierten tonisch-klonischen Krampfanfall (GTKA) übergehen.
Anfall, myoklonisch-astatisch (Doose Syndrom) – Tritt im frühen Kindesalter auf. (zweites bis fünftes Lebensjahr) Jungen sind doppelt so häufig betroffen wie Mädchen. Plötzlicher Verlust des Muskeltonus – hierdurch oft Stütze möglich.
Anfall, Petit mal – Kurzer generalisierter Anfall mit Bewusstseinsstörung.
Anfall, tonisch-klonisch – Anfall mit Abfolge von tonischen und klonischen Bewegungen; andere Bezeichnung für Grand-mal-Anfall. Genauere Bezeichnung: generalisierter tonisch-klonischer Anfall (GTKA).
Anfallsprovokation – Absichtliche Krampfauslösung, zum Beispiel durch Lichtreize oder übertrieben starkes Ein- und Ausatmen (Hyperventilation).
Antiepileptika/Antikonvulsiva – Arzneimittel, welche die neuronale Aktivität vermindern und dadurch epileptische Anfälle unterdrücken oder deren Entstehung verhindern. Antiepileptika beeinflussen die Wirkung von Neurotransmittern und Ionenkanälen, wodurch sie die Erregungsentstehung und -ausbreitung modulieren.
Apathie – Teilnahms- und Leidenschaftslosigkeit, Abwesenheit von Affekten und Antrieb, Unempfindlichkeit gegenüber äußeren Reizen.
Artikulationsstörung – Funktionelle oder organisch bedingte Aussprachestörung (Lautbildungsstörung).
Asystolie – Fehlen der elektrischen Herzaktivität und dadurch ausbleibende Kontraktion des Herzens (Herzstillstand).
Ätiologie – Die im Einzelfall einer Erkrankung zugrunde liegende konkrete Ursache, bzw.allgemein die der Entstehung und Entwicklung einer Erkrankung zugrunde liegendenUrsachen, Risikofaktoren und krankhaften Regulationsmechanismen.
Aura – Wahrnehmungen unmittelbar vor einem epileptischen Anfall oder vor einer Migräne. Sie sind sensibel (zum Beispiel Taubheitsgefühl, Kribbeln), sensorisch (zum Beispiel Geruchs[1]oder Geschmackssaura), vegetativ (epigastrische Aura) oder psychisch (Glücks-/Angstgefühl, Déjà-vu-Erlebnis). Außerdem kommen auch neurologische Symptome wie Seh- oder Sensibilitätsstörungen, Paresen oder Aphasie vor.
B
benigne – Gutartig.
bilateral – Beidseits, zweiseitig oder disymmetrisch.
Biofeedback – Wissenschaftlich fundiertes Verfahren, mit dem körperliche Prozesse, die in der Regel der unmittelbaren Sinneswahrnehmung nicht zugänglich sind, mit technischen Hilfsmitteln in visueller oder akustischer Form kontinuierlich rückgemeldet werden. Beispiele sind Herz- und Atemfrequenz, Blutdruck, EEG- und EMG-Signale. Ziel ist deren verbesserte Wahrnehmung und Beeinflussung.
Bradykardie – Herzrhythmusstörung mit niedriger Herzfrequenz.
C
Compliance – Bereitschaft eines Patienten zur Zusammenarbeit mit dem Arzt bzw. zur Mitarbeit bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, zum Beispiel Zuverlässigkeit, mit der therapeutische Anweisungen befolgt werden (sogenannte Verordnungstreue).
CT – (Computertomographie) Röntgendiagnostisches, computergestütztes bildgebendes Verfahren.
D
Degenerative neurologische Erkrankung – Als neurodegenerative Erkrankungen bezeichnet man Krankheiten, die mit dem Untergang von Nervenzellen (Neurodegeneration) assoziiert sind und so die Funktion bestimmter Hirnareale oder Nervenbahnen einschränken.
Doose-Syndrom – Siehe Anfall, myoklonisch-astatisch.
Dyskinesie – Bewegungsstörungen, die häufig hyperkinetisch ausgeprägt und meist pharmakologisch induziert sind (zum Beispiel durch Levodopa oder Neuroleptika).
E
EEG – Elektroenzephalografie. Diagnostische elektrophysiologische Methode zur Registrierung von Potenzialschwankungen, die aus Gehirnaktivität resultieren (sogenannte Hirnströme). Die Potenzialschwankungen ergeben sich aus den Summenpotenzialen von Neuronenverbänden. Sie werden mit an der Kopfoberfläche befestigten Elektroden registriert, apparativ verstärkt und kontinuierlich aufgezeichnet.
einfach-fokaler Anfall – Siehe Anfall, einfach-fokaler.
Enzephalopathie – Nichtentzündliche diffuse Erkrankung oder Schädigung des Gehirns mitwechselnden Symptomen.
Epilepsie – Durch wiederholtes Auftreten von oder einem erhöhten Rückfallrisiko für epileptische Anfälle mit motorischen oder sensiblen bzw. vegetativen Reiz- oder Ausfallerscheinungen gekennzeichnete chronische Erkrankung unterschiedlicher Ursache. Anamnese, EEG und MRT sichern die Diagnose. Therapiert wird akut mit Benzodiazepinen, prophylaktisch mit Antiepileptika und ggf. chirurgisch.
F
Faszikulation – Sichtbare, regellose, blitzartige Kontraktionen von Muskelbündeln ohne Bewegungseffekt.
Fieberkrampf – Bei Fieber auftretender klonischer oder tonisch-klonischer epileptischer Anfall (Dauer meist bis zu 15 Minuten). Drei bis vier Prozent der Kinder im Alter zwischen dem sechsten Lebensmonat bis zum fünften Lebensjahr sind betroffen.
Flattertremor – Unregelmäßiges grobschlägiges Zittern vor allem der Hände.
fokal – Von einem Herd ausgehend, nur einen Teil betreffend.
fokaler Anfall – Siehe Anfall, einfach-fokal, komplex-fokal.
G
Generalisierter Anfall – Siehe Anfall, generalisierter.
Genetisch bedingt – Erblich bedingt.
Grand-mal – Siehe Anfall, Grand-mal.
GTKA – Generalisiert tonisch-klonischer Anfall (siehe Anfall, generalisiert, sowie: tonisch-klonischer Anfall).
H
Hirnatrophie – Gewebeschwund von Organen oder Zellen des Gehirns.
Halluzination – Form der Sinnestäuschung.
Hyperkinese – Pathologisch gesteigerte Motorik (Übertriebene, starke unwillkürliche Bewegungen).
Hyperkinetisch – Deutlich vermehrte Bewegungsaktivität.
Hyperpnoe/Hyperventilation – Unphysiologisch vertiefte Atmung. Kann bei bestimmten Epilepsieformen einen Anfall provozieren und wird deshalb manchmal zu diagnostischen Zwecken benutzt.
Hyperthermie – Erhöhte Körpertemperatur (Gegenteil Hypothermie = NiedrigeKörpertemperatur).
Hypokinese – Bewegungsarmut (Gegenteil von Hyperkinese).
Hypotonie – Druck (Blutdruck)-, Spannungs- bzw. Tonuserniedrigung (Gegenteil Hypertonie).
I
Idiopathisch – Ohne erkennbare Ursache entstanden, oder Ursache nicht nachgewiesen.
Idiosynkrasie – Überempfindlichkeit gegen bestimmte Stoffe.
Immunvermittelt – Verursacht durch eine Immunreaktion des Körpers.
Impulsiv Petit mal – Siehe Anfall, Impulsiv Petit mal.
Indikation – Kriterium zur hinreichend gerechtfertigten Anwendung eines bestimmten klinischen Verfahrens, eines Arzneimittels, eines Hilfsmittels oder einer Therapie.
infantil – kindlich.
Intoxikation – Schädliche Wirkung von Giften.
intrakraniell – Im Schädel.
intravenös – In eine bzw. in einer Vene, zum Beispiel intravenöse Infektion oder Infusion.
invasiv – Eindringend, zum Beispiel invasive Blutdruckmessung.
Inzidenz – Epidemiologisches Maß zur Charakterisierung des Krankheitsgeschehens in einer bestimmten Population, konkret für das Auftreten einer Erkrankung oder eines Merkmals während eines bestimmten Zeitraums.
J
Jackson-Anfall – Einfach fokaler, meist an distalem Extremitätenabschnitt (seltener im Gesicht) beginnender epileptischer Anfall, der sich auf die betroffene Körperhälfte ausbreitet, im engeren Sinn fokal-motorischer Anfall mit Ausbreitung tonischer Verkrampfungen oder Myoklonien auf benachbarte Körperabschnitte.
Janz-Syndrom – Siehe Anfall, impulsiv Petit-mal.
juvenil – Jugendlich.
J
kognitiv – Prozesse und Strukturen des Gewahrwerdens, des Erkennens und der Informationsverarbeitung betreffend, zum Beispiel Erinnerung, Wahrnehmung, Gedanken, Erwartung, Bewertung.
Komorbidität – Gleichzeitiges Vorhandensein von zwei oder mehr diagnostisch unterscheidbaren Krankheiten bei einem Patienten. Eine ursächliche Beziehung muss zwischen diesen nicht bestehen.
Komplex-fokaler Anfall – Siehe Anfall, komplex-fokaler.
kongenital – Angeboren.
Kontraindikation – Gegenanzeige zur Anwendung eines Medikaments oder Medizinprodukts.
Krampfpotentiale – Veraltete Bezeichnung für epilepsietypische Potenziale im EEG
kumulativ – Anhäufend oder steigernd.
L
Leitlinie – Empfehlung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften für ärztliches Handeln (Diagnostik, Therapie, Prävention). Medizinische Leitlinien aggregieren wissenschaftliche Evidenz und sind „systematisch entwickelte Entscheidungshilfen über die angemessene ärztliche Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen im Rahmen der strukturierten medizinischen Versorgung“ (Europarat 2001).
Lennox-Gastaut-Syndrom – Seltenes schweres Syndrom, das sich durch verschiedene epileptische Anfallstypen auszeichnet. Typischerweise zwischen dem zweiten und siebten Lebensjahr auftretend. Unspezifische generalisierte, überwiegend tonische-, seltener atonische und myoklonische Anfälle und Absencen mit hoher Häufigkeit (meist mehrmals täglich) insbesondere während des Schlafes.
Lethargie – Teilnahmslosigkeit, Antriebslosigkeit.
M
MS – Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Autoimmunerkrankung des zentralen Nervensystems.
Medikation – Verordnung, Verschreibung, Verabreichung von Arzneimitteln.
mesiale Temporallappen-Epilepsie – Die mesiale Temporallappen-Epilepsie ist die häufigste Form der Schläfenlappenepilepsien. Der epileptische Fokus liegt im Hippocampus oder hippocampusnahen Arealen.
Metabolisch – Veränderlich; im Stoffwechsel entstanden, stoffwechselbedingt, den Stoffwechsel betreffend
Mortalität – Anzahl der Todesfälle in einem Beobachtungszeitraum (Sterberate).
MRT – (Magnetresonanztomographie) Diagnostisches, computergestütztes bildgebendes Verfahren der Tomografie, das auf dem Prinzip der Magnetresonanz (NMR) beruht.
Muskeltonus – Spannungszustand der Muskeln (auch als Reflextonus bezeichnet).
Myalgie – Diffuser oder lokalisierter Muskelschmerz.
Myasthenia gravis – Belastungsabhängige Muskelschwäche.
Myoklonien – Kurze, ruckartige Zuckungen (< 100 Milisekunden) einzelner Muskeln ohne oder mit geringem Bewegungseffekt.
N
neonatal – Das Neugeborene betreffend.
nuklearmedizinisch – Die Nuklearmedizin betreffend; Nuklearmedizin ist die Anwendung von radioaktiv schwach strahlenden Stoffen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken.
O
Osteopathie – Mehrdeutiger Begriff, bezeichnet einerseits allgemein eine Knochenerkrankung, andererseits eine komplementärmedizinische Methode, bei der zum Beispiel Blockierungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt werden.
Osteoporose – Systemische Skeletterkrankung mit Verminderung der Knochenmasse, Veränderungen der Knochenmikroarchitektur und erhöhter Frakturanfälligkeit.
P
Parkinson – Morbus Parkinson ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung, die vor allem bestimmte Bereiche im Gehirn betrifft.
Progressiv – Sich in einem bestimmten Verhältnis allmählich steigernd, entwickelnd.
Pädiatrie – Kinderheilkunde.
palliativ – Beschwerden einer Krankheit (zum Beispiel Schmerzen) lindernd, Geborgenheitund Wärme vermittelnd.
Partialanfall, Partialepilepsie – Siehe Anfall, fokaler.
Petit-mal – Siehe Anfall, Petit-mal.
Photosensibilität – Lichtempfindlichkeit der Haut (Gefahr des Sonnenbrands). Auch Bezeichnung für erhöhte Krampfbereitschaft durch Lichtreiz (photosensitive Epilepsie).
Pivotal-Studie – Schlüsselstudie.
Progressive Muskelentspannung/Muskelrelaxation – Von E. Jacobson (1929) entwickeltes aktives Entspannungsverfahren, das auf der Wahrnehmung des Unterschieds zwischen willkürlich angespannter und entspannter Muskulatur aufbaut und zur Beeinflussung von psychophysiologischen Anspannungszuständen eingesetzt wird. Vorteilhaft sind die leichte Erlernbarkeit, Nebenwirkungsfreiheit und raschen Erfolgserlebnisse beim Patienten.
Psychomotorik – Gesamtheit des durch psychische Vorgänge beeinflussten, willentlichen und automatisierten körperlichen Bewegungs- und Ausdrucksverhaltens. Hierbei bestimmen psychische Vorgänge wie Wahrnehmung und Reizverarbeitung, Antrieb und Affekt die Bewegung (Motorik).
psychomotorischer Anfall – Siehe Anfall, komplex-fokaler.
R
Rett-Syndrom – Das Rett-Syndrom ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung. Ursache dafür ist eine Enzephalopathie, die einem X-chromosomal dominanten Erbgang folgt.
Rückenmarksverletzungen – Eine Rückenmarksverletzung ist eine Schädigung bzw. Verletzung des Rückenmarks und dessen Umgebung.
randomisiert – Zufällig, willkürlich.
Randomisierung – Zufällige Verteilung von Patienten oder Versuchspersonen auf unterschiedliche Gruppen, um in Bezug auf personengebundene Störgrößen möglichst ähnliche Versuchs- und Kontrollgruppen zu erhalten. Die Randomisierung ist neben der Verblindung eine wesentliche Voraussetzung für verallgemeinernde Schlussfolgerungen aus medizinischen Studien.
Reflexanfall – Nach bestimmten auslösenden Reizen auftretender Anfall.
Resektion – Operative Entfernung von (kranken) Organen/Organteilen.
Rezidiv – Wiederauftreten einer Krankheit nach klinisch vermuteter Heilung.
Rolando-Epilepsie – Benigne idiopathische, fokale Form der Epilepsie des Kindesalters, häufig zwischen dem fünften und achten Lebensjahr.
S
Schlaganfall – Plötzlicher Ausfall bestimmter Funktionen des Gehirns, durch den Störungen des Bewusstseins und Lähmungen auftreten können, siehe Apoplex.
Selektiver Mutismus – Absichtliche oder psychisch bedingte Stummheit; Stummheit ohne organischen Defekt.
Schlafapnoe-Syndrom – Schlafbezogene Atemstörung.
sensorisch – Empfindlich, Empfindungen betreffend, aufnehmend, weiterleitend.
Signifikanz – Statistische Zuverlässigkeit bzw. Richtigkeit eines Versuchsergebnisses. Ein Ergebnis ist signifikant, wenn es sich nur mit einer geringen Irrtumswahrscheinlichkeit von meist weniger als fünf Prozent (p < 0,05) durch zufällige Ereignisse erklären lässt.
Sozialpädiatrie – Wissenschaft von den äußeren Einflüssen auf Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Spasmus – Auf einen Muskel oder eine Muskelgruppe beschränkte, unwillkürliche, meist schmerzhafte Muskelanspannung.
Status epilepticus – Andauernder epileptischer Anfall (> 5 min bei generalisiertem tonisch-klonischem Anfall bzw. > 20–30 min bei Absence oder fokalem Anfall) oder Wiederholungen epileptischer Anfälle über diesen Zeitraum ohne zwischenzeitliche vollständige Restitution. Ein Status epilepticus bedarf als Notfallsituation umfangreicher Therapiemaßnahmen, unter anderem durch verschiedene Antiepileptika.
Symptom – Zusammen mit einer Erkrankung auftretende Erscheinung. Der Patientbeobachtet das Symptom selbst (subjektives Symptom) oder der Arzt nimmt es wahr(objektives Symptom oder klinisches Zeichen). Im weiteren Sinne gehören auch durchweitergehende Untersuchungen festgestellte Veränderungen zu den Symptomen.
synchron – Gleichzeitig.
T
Temporallappen-Epilepsie – Häufigste Epilepsie im Kindes- und Erwachsenenalter mit Fokus im Temporalhirn, die zu fokalen epileptischen Anfällen führt und häufig mit Lernbehinderung und Verhaltensstörungen einhergeht. Ursächlich sind eine Hippokampussklerose, Entzündungen, Tumoren, vaskuläre Prozesse oder Traumata. Therapiert wird mit Antiepileptika und eventuell epilepsiechirurgisch.
tonisch – Den Tonus betreffend – Erhöhte Muskelspannung ohne Bewegung.
tonisch-klonisch – Zunächst mit erhöhter Muskelanspannung ohne Bewegung (tonisch), anschließend schüttelnd, mit Zuckungen der Muskulatur einhergehenden Bewegung (klonisch).
tonisch-klonischer Anfall (TKA) – Anfall mit Abfolge von tonischer Anspannung und klonischen Bewegungen; andere Bezeichnung für Grand-mal-Anfall; genauere Bezeichnung: generalisierter tonisch-klonischer Anfall (GTKA).
Tremor – Bewegungsstörung. Unwillkürlich auftretende, weitgehend rhythmisch wechselnde Muskelkontraktionen von Agonisten und Antagonisten (wechselseitige Muskelgruppen).
V
Vagusnervstimulation (VNS) – Neurologisches Therapieverfahren, bei dem der linke Vagus-Nerv elektrisch stimuliert wird. Es findet vor allem Anwendung zur Prophylaxe epileptischer Anfälle.
W
Wachkoma – Auch als apallisches Syndrom oder vegetativer Zustand bezeichnet, ist eine Form des Komas, in dem der Mensch bestimmte Reflexe und Bewegungen zeigt, aber nicht bei Bewusstsein ist. Er befindet sich in einem Zustand zwischen der tiefen Bewusstlosigkeit (Koma) und dem Wachsein, wie Gesunde es erleben.
Z
Zerebralparese – Bezeichnet eine Gruppe von Symptomen mit Bewegungsstörungen und Muskelsteife (Spastik). Sie wird verursacht durch Fehlbildungen des Gehirns, die während der Gehirnentwicklung vor der Geburt oder durch einen Gehirnschaden vor, während oder kurz nach der Geburt entstehen.
zerebral – Das Gehirn oder Großhirn betreffend.